Vorsorgeauftrag
Am 1. Januar 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Das Gesetz soll die Förderung des Selbstbestimmungsrechts und die Stärkung der Solidarität in der Familie durch gesetzliche Vertretungsrechte regeln. Konkret löste die Erwachsenschutzbehörde (KESB) die bisherige Vormundschaftsbehörde ab.
Es wurden zwei neue Rechtsinstitute im Gesetz eingeführt:
• Vorsorgeauftrag
• Patientenverfügung
Was bedeutet dies?
Im Falle einer Urteilsunfähigkeit (zum Beispiel durch Demenz, Krankheit oder Unfall) muss man, um staatliche Eingriffe zu vermeiden, einen Vorsorgeauftrag vorweisen. Leider kann eine solche Situation jederzeit eintreffen.
In diesem Dokument wird von Ihnen ein Vorsorgebeauftragter eingesetzt. Diese Frau oder dieser Mann muss in jedem Fall das absolute Vertrauen der beauftragten Person besitzen. Denn diese (volljährige) Person wird bei einer Urteilsunfähigkeit zu einem grossen Teil Ihr Leben bestimmen!
Mit meiner Fachkompetenz und persönlicher Erfahrung kann ich Sie hier unterstützen und sicherstellen, dass alle Formalitäten eingehalten werden. In meinem Netzwerk kann ich zudem auf erfahrene Fachleute zurückgreifen.
Wer braucht einen Vorsorgeauftrag?
Privatpersonen / Alleinstehende
Ehepartner
Firmen
Ehepartner brauchen auch einen Vorsorgeauftrag
Bei Eheleuten wird nicht der Ehepartner die Entscheidungsgewalt über Sie haben, wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag vorweisen können! In diesem Fall findet ein staatlicher Eingriff statt (KESB). So scheiterte ein Hausverkauf daran, dass der Ehemann, Franz, dement war.
Der Notar konnte die Beglaubigung für den Vorsorgeauftrag nicht ausführen (eben weil Franz nicht mehr urteilsfähig war!) und der Notar musste eine Meldung an die KESB machen. Das Haus konnte erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt und nur zusammen mit der KESB verkauft werden.
Unternehmer müssen ihre Firma absichern
Alle Geschäftsinhaber einer AG oder GmbH sollten zwingend über einen Vorsorgeauftrag verfügen. Denn bei einer Urteilsunfähigkeit wird die Firma verkauft oder liquidiert.
In diesem Fall beauftragt die KESB eine zuständige Person oder Institution. Diese Aufwände werden dem Vermögen belastet.
Gerne berate ich auch Sie persönlich rund um die Themen Selbstbestimmung und Ihre individuelle Lebens- bzw. Ablebensplanung.